Episkopalismus

Episkopalismus
Epi|sko|pa|lịs|mus 〈m.; -; unz.〉 = Episkopalsystem (1)
Die Buchstabenfolge epi|sko... kann in Fremdwörtern auch epis|ko... getrennt werden.

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Epi|s|ko|pa|lịs|mus, der; - (kath. Kirche):
kirchenrechtliche Auffassung, nach der das Konzil der Bischöfe über dem Papst steht.

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Episkopalịsmus
 
[zu Episcopus] der, -, in der katholischen Kirche ein Kirchenrechtssystem, das im Gegensatz zum Papalismus die Stellung des Papstes innerhalb der kirchlichen Jurisdiktions-Hierarchie auf einen Ehrenprimat beschränken will und für die einzelnen Bischöfe alle Rechte beansprucht, die sie vor der Zentralisierung der kirchlichen Jurisdiktion beim Papst besessen hatten, und ihre durch das allgemeine Konzil repräsentierte Gesamtheit dem Papst überordnet (Konziliarismus). Hauptvertreter des Episkopalismus waren Marsilius von Padua und Wilhelm von Ockham; auf den Reformkonzilien des 15. Jahrhunderts spielte er eine Rolle, danach war er trotz seines literarischen Fortlebens kirchenpolitisch ohne Bedeutung, außer in Frankreich, wo er mit dem Nationalismus der französischen Kirche eine enge Verbindung einging (Gallikanismus). In Deutschland lebte er in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts noch einmal auf im Febronianismus, in Italien Ende des 18. Jahrhunderts in der Synode von Pistoia; in Österreich verband er sich mit dem Josephinismus. Der Episkopalismus ist auf dem 1. Vatikanischen Konzil (1870) dogmatisch verurteilt worden. Demgegenüber haben die auf dem 2. Vatikanischen Konzil (1962-65) vorhandenen »episkopalistischen« Tendenzen zu einem besseren Ausgleich zwischen primatialen und kollegialen Elementen in der Kirchenverfassung geführt, wobei unter Wahrung der kirchenrechtlichen Stellung des Papstes als des Trägers der obersten kirchlichen Leitungsvollmacht und Lehrautorität die Rolle des Bischofskollegiums bei der Leitung der Gesamtkirche ausdrücklich herausgestellt und mit der Schaffung der Bischofssynode institutionalisiert worden ist.

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Epis|ko|pa|lịs|mus, der; - (kath. Kirche): kirchenrechtliche Auffassung, nach der das Konzil der Bischöfe über dem Papst steht.

Universal-Lexikon. 2012.

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